Zuwendung

Aufgaben und Ziele
„Die Aufgaben von Altenpflege liegen vor allem im Beraten und Anleiten, Fördern von Unabhängigkeit und Selbständigkeit, Unterstützen und Begleiten in den Lebensaktivitäten sowie Begleiten in existentiellen Erfahrungen.“ Diese, von F. J. Stoffer beschriebene Form der Beziehungspflege ist unser Ziel, Bewohnern/-innen zu vermitteln, dass
- ihre Biographie und ihre existentiellen Erfahrungen von uns wahrgenommen werden, dem besseren Verstehen und Kennenlernen dienen und in die Planung der individuellen Pflege sowie Betreuung eingebunden werden,
- wir ihre Fähigkeiten erhalten und wenn möglich fördern möchten,
- ihre Defizite durch unser Begleitungs- und Pflegeangebot möglichst ausgeglichen bzw. gelindert werden,
- wir ihnen in der Phase des Einlebens zur Seite stehen und bei dem Aufbau neuer sozialer Kontakte helfen, damit sie sich bald „Zuhause“ fühlen,
- wir ihnen mit Achtung, Würde und Wertschätzung begegnen,
- wir ihnen seelsorgerliche Begleitung, Gottesdienste und andere gemeindliche Veranstaltungen anbieten, die sie nach eigenem Ermessen nutzen können,
- sie in schweren Lebenssituationen begleitet, unterstützt und mitgetragen werden,
- Angehörige, soweit gewünscht, in den Begleitungs- und Pflegeprozeß eingebunden werden,
- notwendige Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden, bzw. deren Beschaffung organisiert wird.
Pflegestufe I
Täglicher Hilfebedarf
mindestens 90 Minuten, davon mindestens 45 Minuten Grundpflege.
Wenigstens zwei Verrichtungen aus:
Leistung der Pflegekasse: 1.023 € monatlich
Fallbeispiel:
Fortgeschrittene Gelenkentzündung und -abnutzung mit Unfähigkeit zum Bücken sowie Heben der Arme über Schulterhöhe. Hilfebedarf beim Waschen, Duschen, Baden, An- und Auskleiden, Verlassen der Wohnung.
- Körperpflege
- Mobilität
- Ernährung
Leistung der Pflegekasse: 1.023 € monatlich
Fallbeispiel:
Fortgeschrittene Gelenkentzündung und -abnutzung mit Unfähigkeit zum Bücken sowie Heben der Arme über Schulterhöhe. Hilfebedarf beim Waschen, Duschen, Baden, An- und Auskleiden, Verlassen der Wohnung.
Pflegestufe II
Täglicher Hilfebedarf
mindestens drei Stunden, davon mindestens zwei Stunden Grundpflege
zu drei verschiedenen Tageszeiten
Leistung der Pflegekasse: 1.279 € monatlich
Fallbeispiel:
Infolge eines Schlaganfalls besteht schwere Lähmung einer Körperseite. Hilfebedarf beim Waschen, Duschen, Baden, An- und Auskleiden, Aufsuchen der Toilette, mundgerechte Zubereitung der Nahrung.
- Körperpflege
- Mobilität
- Ernährung
Leistung der Pflegekasse: 1.279 € monatlich
Fallbeispiel:
Infolge eines Schlaganfalls besteht schwere Lähmung einer Körperseite. Hilfebedarf beim Waschen, Duschen, Baden, An- und Auskleiden, Aufsuchen der Toilette, mundgerechte Zubereitung der Nahrung.
Pflegestufe III
Täglicher Hilfebedarf bei:
Leistung der Pflegekasse: 1.510 € monatlich
Fallbeispiel:
Es besteht eine allgemeine Körperschwäche mit Auszehrung. Durch das Krankheitsgeschehen sind Atmung und Stoffwechsel gefährdet. Es kommt zu Atemnot, Erbrechen, Einkoten. Hilfebedarf besteht in nahezu allen Bereichen der Körperpflege, Mobilität und Ernährung.
- Körperpflege
- Mobilität
- Ernährung
Leistung der Pflegekasse: 1.510 € monatlich
Fallbeispiel:
Es besteht eine allgemeine Körperschwäche mit Auszehrung. Durch das Krankheitsgeschehen sind Atmung und Stoffwechsel gefährdet. Es kommt zu Atemnot, Erbrechen, Einkoten. Hilfebedarf besteht in nahezu allen Bereichen der Körperpflege, Mobilität und Ernährung.







